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Rentenreform 2019 – die Änderungen


Rentenreform 2019 – die Änderungen

Die nächste Rentenreform tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Neben diversen Regelungen, die sowohl das Sicherungsniveau als auch die prozentuale Beitragsbelastung betreffen, gibt es zwei wesentliche Änderungen, die im beratenden Bereich von Relevanz sind: Verbesserungen von Kindererziehungszeiten („Mütterrente 2019“) und Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten.

Verbesserung von Kindererziehungszeiten („Mütterrente 2019“)


Bisher wurden für vor 1992 geborene Kinder 24 Monate an Kindererziehungszeiten anerkannt. Künftig erhält dieser Personenkreis zusätzliche Rentenansprüche: halber Entgeltpunkt pro Kind- entspricht ca. 16 Euro mehr /Monat. Somit ergeben sich in der Summe für vor 1992 geborene Kinder 2,5 Jahre an Kindererziehungszeiten.In der Praxis werden die meisten Berechtigten profitieren. Profitieren werden aber nur diejenigen, denen bereits der 24. Kalendermonat mit Erziehungszeit anerkannt wurde.


Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten – deutlich höhere Rente möglich!


Erwerbsminderungsrenten werden gezahlt, wenn die Leistungsfähigkeit aufgrund von Erkrankungen unter 6 Stunden pro Tag abgesunken ist. Im Rahmen der Berechnung von Erwerbsminderungsrenten werden ebenso Zurechnungszeiten berücksichtigt.Diese werden ab 2019 sukkzessive erhöht. So sollen diejenigen, die ab 2019 einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente begründen, rentenrechtlich so behandelt werden, als ob sie bis zum eigentlichen Renteneintrittsalter gearbeitet hätten.Konkret: die Zurechnungszeiten werden angehoben und im ersten Schritt wird die Rente so berechnet, als hätten Erwerbsminderungsrentner bis zu einem Alter von 65 Jahren und acht Monaten gearbeitet. Danach wird die Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das Alter 67 angehoben.


Problem: Dies gilt nur für Neurentner und nicht für laufende Renten! Das bedeutet: sofern die Rente 2019 beginnt wird diese ca. 100 Euro/Monat mehr betragen!


Empfehlung: Sofern ein Antragsverfahren noch anhängig ist, sollte Expertenrat eingeholt werden, um den Rentenzahlbetrag zu optimieren.


Kurios: Mit der Neuregelung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungs-Neurentnern ab Januar 2019, kann es sein, dass Erwerbsminderungsrenten höher sind, als vorgezogene Altersrenten. Dies hängt mit der deutlichen Anhebung der Zurechnungszeit zusammen.


Bei den o.g. Personengruppen besteht akuter Handlungsbedarf. Lassen Sie sich deshalb vom Experten Ihres Vertrauens umfassend beraten und ganzheitlich vertreten!


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