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Früher in Rente UND voller Verdienst – Flexirentengesetz


Früher in Rente UND voller Verdienst – Flexirentengesetz

Vorzeitiger Rentenanspruch sollte geprüft werden, insbesondere bei allen langjährig Versicherten.

Bisher war es wegen des starren Stufenmodells meist unattraktiv, neben einer vorgezogenen Rente noch zu arbeiten. Das ändert sich wesentlich zum 01.07.2017 (Flexirentengesetz). Derzeit gelten noch monatliche Hinzuverdienstgrenzen (450 Euro) für alle, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente erhalten, aber noch arbeiten wollen bzw. müssen. Ab dem 01.07.2017 ändert sich das Recht: es gilt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro. Dies eröffnet Gestaltungsmöglichkeiten, die genutzt werden sollten, insbesondere auch für Neurentner (und natürlich auch Bestandsrentner, die planen, eine Tätigkeit aufzunehmen). Volle Rente und voller Verdienst möglich Es besteht nun die Möglichkeit, den vollen Verdienst und die volle Rente bspw. bei einem Rentenbeginn in der zweiten Jahreshälfte zu kombinieren. Ist der Hinzuverdienst nicht höher als der Freibetrag in Höhe von 6.300 €, wird die Rente in voller Höhe als Vollrente gezahlt.

Wer also bspw. monatlich nicht mehr als 3.150 € verdient, kann in diesem Jahr noch zwei Monate bei vollem Gehalt weiterarbeiten und zusätzlich schon ungeminderte Altersrente erhalten. Bei einem geringeren Einkommen können auch 3 oder 4 Monate früherer Rentenbezug ohne Minderung bei gleichzeitiger Vollrente möglich sein. Aus dem erzielten Entgelt neben der Rente sind, wie auch schon nach aktuellem Recht, sind Rentenbeiträge zu zahlen. Diese wirken sich positiv aus in Form eines Zuschlags und erhöhen später bei der nächsten Rentenanpassung die bezogene Altersrente. Beratung dringend empfohlen Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten, die das neue Flexirentengesetz bietet. Sie betreffen auch Verbesserungen für Pflegepersonen vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Welche Optionen im Einzelfall konkret bestehen bzw. sinnvoll sind, sollte im Einzelfall geprüft werden.

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