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UNABHÄNGIG & PROFESSIONELL
IHR EXPERTE FÜR BERUFSUNFÄHIGKEIT / KRANKHEIT / RENTE / VERSORGUNGSAUSGLEICH /BETRIEBSPRÜFUNG / BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG
RENTENBERATER MATTHIAS CARL
Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Senior bAV-Spezialist (IHK), bAV-Spezialist (IHK)
Sachverständiger für Sozialversicherungsrecht & betriebliche Altersversorgung
Die wichtigsten Fragen & Antworten zur Mütterrente
Was ist überhaupt die Mütterrente?
Die Mütterrente ist keine eigene Rentenart. Es ist hier lediglich die verlängerte Bewertung von kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder von 12 auf 24 Monate gemeint. Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, werden im Versicherungsverlauf grundsätzlich 36 Monate an Kindererziehungszeiten gespeichert.
In den Medien habe ich gelesen, dass die Mütterrente beantragt werden muss. Ist das richtig?
Nein, es ist kein Antrag erforderlich. Bei Bestandsrentnerinnen (Rentenbeginn vor dem 1. Juli 2014) erfolgt die Neubrechnung automatisch. Wer noch nicht Rente bezieht, gibt die fehlende Kindererziehungszeit bei der nächsten Kontenklärung bzw. spätestens bei der Rentenantragstellung an.
Um wieviel erhöht sich mein Rentenanspruch durch die Mütterrente?
Es gibt hier zwei unterschiedliche Fallgruppen:
Bestandsrentnerinnen (also alle, die zum 1. Juli 2014 schon eine Rente beziehen):
Bestandsrentnerinnen erhalten für jedes Kind, das vor 1992 geboren ist, einen pauschalen Zuschlag von einem Entgeltpunkt zur bereits gezahlten Rente. Dadurch ergibt sich in Westdeutschland eine Erhöhung des Bruttozahlbetrags von 28,14 Euro. Kranken- und Pflegeversicheurngsbeiträge sind anteilig noch abzuziehen.
All diejenigen, die zum 01. Juli 2014 noch keine Rente beziehen:
Für diesen Personenkreis wird die Beitragszeit wegen Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder von 12 auf 24 Monate verlängert. Hier gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften zur Rentenberechnung nach dem Sozialgesetzbuch VI (SGB VI).Beim Zusammentreffen von Kinderziehungszeiten und Beschäftigung werden die Kindererziehungszeiten gegebenenfalls gekürzt (Begrenzung bis zur Höchstgrenze nach Anlage 2b zum SGB VI).
Ebenso wirken sich Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente mindernd auf die Mütterrente aus.
Fazit: Es liegt nahe, dass hier eine Ungleichbehandlung zwischen den beiden oben genannten Personengruppen im Sinne des Grundgesetzes vorliegt. Ob dies tatsächlich so ist, wird wohl die Rechtsprechung durch höchstrichterliche Urteile klären müssen.
Wirkt sich die Mütterrente auch positiv auf die Witwenrente aus?
Ja, die Mütterrente wirkt sich positiv auf die Witwenrente aus, da sich durch die zusätzliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten die Hinterbliebenenrente erhöht.
Erhalten Väter auch die Mütterrente?
Grundsätzlich können Väter auch die Mütterrente erhalten. Jedoch war es in der Vergangenheit aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung noch nicht so weit verbreitet, dass Väter die Kinder erzogen haben; daher kommt es relativ selten vor, dass Väter Kindererziehungszeiten im Rahmen des Versicheurngsverlaufs anerkannt bekommen haben.
Gerne steht Ihnen Rentenberater Carl mit Rat und Tat zum Thema Mütterrente und Kindererziehungszeiten zur Verfügung! Die professionelle und unabhängige Rentenberatung. Ihr Rentenberater für den Umkreis Landsberg am Lech, Augsburg und München und Umgebung!
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