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UNABHÄNGIG & PROFESSIONELL
IHR EXPERTE FÜR BERUFSUNFÄHIGKEIT / KRANKHEIT / RENTE / VERSORGUNGSAUSGLEICH /BETRIEBSPRÜFUNG / BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG
RENTENBERATER MATTHIAS CARL
Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Senior bAV-Spezialist (IHK), bAV-Spezialist (IHK)
Sachverständiger für Sozialversicherungsrecht & betriebliche Altersversorgung
Rentenverfahren mit Auslandsberührung: europäisches und internationales Rentenrecht
∘ Rentenverfahren unter Berücksichtigung von über- und zwischenstaatlichen Abkommen:
∘ Europäische Rentenansprüche: Renten unter Berücksichtigung von Europarecht nach der EU-Verordnung 1408/71 bzw. 883/2004 und Folgeverordnungen: hierzu zählen insbesondere also Renten mit europäischen Zeiten aus:
∘ Italien ∘ Österreich ∘ Spanien
∘ Frankreich ∘ Portugal ∘ Großbritannien
∘ Kroatien ∘ Dänemark ∘ Dänemark
∘ Niederlande ∘ Polen ∘ Tschechien
∘ Schweiz: Rentenansprüche aus der Schweiz aufgrund des Abkommens
∘ Renten mit internationalen Zeiten aus einem Vertragsland:
∘ Australien ∘ Japan ∘ Kanada
∘ Brasilien ∘ Chile ∘ China
∘ Indien ∘ Israel ∘ Marokko
∘ Türkei ∘ USA ∘ Tunesien
∘ Uruguay ∘ Serbien ∘ Bosnien
∘ Korea ∘ Mazedonien ∘ Montenegro
∘ Beratung mit internationalen Zeiten ohne Sozialversicherungsabkommen
∘ Überprüfung der Sachverhalte bzw. der zurückgelegten Zeiten und Gestaltungsmöglichkeiten
∘ Beratung bzgl. der Besonderheiten der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner bei Wegzug ins Ausland etc.
Hinweis: Die oben genannte Beratung erfolgt in Zusammenhang mit rentenrechtlichen Zeiten aus Deutschland.