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Versorgungsausgleich / Abänderungsverfahren

In diesen Bereichen berate und vertrete ich Sie u.a.:

 

Von der Prüfung von Versorgungsauskünften auf Plausibilität - ggf. mit Vorschlägen bezüglich der Ausgleichsform bis zum Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleiches.

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Themenfelder können bspw. im Rahmen des Versorgungsausgleichs sein:

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  • Ermittlung von ehebedingten Nachteilen

  • Beratung bei externer Realteilung in Bezug auf den Zielversorgungsträger

  • Entwicklung von Vergleichsvorschlägen

  • Vorabermittlung eines Versorgungsausgleiches vor der Scheidung

  • Abänderungsverfahren des Versorgungsausgleichs

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Abänderungsverfahren sind in der Praxis doch relativ häufig. Beim Versorgungsausgleich wird zwischen neuen und altem Recht differenziert. Nach altem Recht sind im Zeitraum von 1977 bis 2009 ca. 6 Millionen Scheidungen erfolgt mit entsprechenden Entscheidungen zum Versorgungsausgleich. Von diesen Entscheidungen könnten aktuell ein relativ hoher prozentualer Anteil abgeändert werden, wenn sich bei nur einem Anrecht eine wesentliche Wertänderung ergeben hat.

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Dies kann bspw. eintreten durch Rechtsänderungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, z.B. verbesserte Kindererziehungszeiten. Aber auch im Bereich der Beamtenversorgung kann sich durch diverse Rechtsänderungen, z.B. Verminderung der Gesamtversorgung eine Abänderung des Versorgungsausgleichs ergeben.

 

Gerne stehe ich Ihnen zur Thematik des Versorgungsausgleichs zur Verfügung!

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