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Gebühren

​Rentenberater vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten.

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Die Rechtsdienstleistungen des Rentenberaters werden -wie z.B. beim Steuerberater oder Rechtsanwalt-  nach einer gesetzlichen Gebührenordnung erbracht, hier nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).


Kostentransparenz, neben der inhaltlichen Transparenz ist elementar wichtig. Vor Erteilung des Auftrags erfahren Sie, ob und ggf. in welchen Umfang Gebühren entstehen. „Überraschungsrechnungen“ zum Beispiel wegen einer telefonischen Nachfrage nach einem Beratungstermin, gibt es bei mir nicht. Sie dürfen also stets darauf vertrauen, dass Sie immer im Voraus wissen, ob und welche Kosten entstehen.

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Beratung: 320 € netto (380,80 € brutto)

Für eine Beratung (Besprechung im Büro, Telefonberatung oder Onlineberatung via Videotelefonie) zu einem konkreten Beratungsgegenstand wie z. B. „Früher in Rente“/Altersrente Gestaltung /Ausgleich von Abschlägen/ Erwerbsminderungs-rente/ Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung/

 Schwerbehinderungsgrad /oder Zweckmäßigkeit einer freiwilligen Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, usw. berechne ich 380,80 € einschließlich 19 % Mehrwertsteuer.

 

Hinweis: bei Erwerbsminderungsrenten können im Einzelfall aufgrund des höheren Beratungsaufwands höhere Gebühren entstehen. Hierzu informiere ich Sie vorab, sofern dies im Einzelfall zutrifft.

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BeratungPlus: 530 € netto (630,70 € brutto)

wie oben, zusätzlich mit detaillierter schriftlicher Zusammenfassung, berechne ich 630,70 € einschließlich 19 % Mehrwertsteuer.

 

Die „BeratungPlus“ ist vor allem empfehlenswert, wenn verschiedene „Zahlen“ miteinander verglichen werden (Gegenüberstellungen z. B. von verschiedenen Arbeitgeberangeboten bzw. Optionen) oder zusammenfassende Aussagen zur Vorlage an anderer Stelle nötig sind aber auch, um Ihre eigenen Unterlagen zu ergänzen.

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Rundum-Sorglos-Paket Rentenantrag: Preis auf Anfrage

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Antragstellung einschließlich Abwicklung jeglicher Korrespondenz mit der Rentenversicherung als auch ggf. betrieblicher Altersversorgung; zusätzlich Durchführung des Verfahrens zur Krankenversicherung der Rentner über die Krankenkasse einschließlich Prüfung des Bescheids; ggf. Durchführung des Antragsverfahrens bzgl. Bezuschussung zur Krankenversicherung; darüber hinaus Prüfung des Rentenbescheids

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Vertretungsaufträge,BescheidprüfungProzessvertretung, Rechtsgutachten usw.

 

Gerne unterstütze ich Sie auch über eine Beratung hinaus und vertrete Sie vor Behörden und Versicherungen oder erbringe andere Rechtsdienstleistungen. Für alle anderen Tätigkeiten werde ich eine fixe Pauschale berechnen. Sollte ich einmal den voraussichtlichen Aufwand nicht vorhersehen können, werde ich eine Abrechnung nach Zeitaufwand vornehmen. Die Kosten werden wir gemeinsam in einer Vergütungsvereinbarung festhalten.

 

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Hinweis:

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Rentenberatergebühren als Werbungskosten steuerlich absetzbar:

Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, als Werbungskosten an. (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20.11.1997 – Aktenzeichen IV B 5 – S. 2255 – 356/97 –)

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Rechtsschutzversicherung

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Rechtsschutzversicherungen erstatten häufig auch die Kosten/Gebühren eines Rentenberaters, insbesondere mögliche Gerichtskosten (etwa bei Gutachten nach § 109 SGG), in aller Regel aber nur in Höhe der verhältnismäßig geringen gesetzlichen Vergütung für Sozialstreitsachen. Hier sind die konkreten Versicherungsbedingungen des einzelnen Versicherungsvertrags maßgeblich, ob eine Kostenübernahme erfolgen kann.

 

Es gibt auch Rechtsschutzversicherungen, bei denen sozialrechtliche Angelegenheiten nicht versichert sind, ferner werden sehr häufig keine Kosten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erstattet (etwa bei einem Widerspruchsverfahren oder Prüfung von Rentenbescheiden bzw. Erstberatungen).

 

 

Ihr Rentenberater Matthias Carl

Ihr Rentenberater für Landsberg, Augsburg, München und Umgebung.
 














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