

Erwerbsminderungsrente bei Wegeunfähigkeit
Erwerbsminderungsrente bei Wegeunfähigkeit Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nur dann, wenn die Leistungsfähigkeit des Betroffenen, Tätigkeiten zu verrichten, unter 6 Stunden pro Tag liegt. Es wird bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit grundsätzlich nicht auf die zuletzt ausgeübte Beschäftigung, sondern letztlich auf jegliche verweisbaren Tätigkeiten, also alle vorstellbaren Berufe abgestellt. Hiervon sind jedoch Ausnahmen betroffen, wie das Urteil des Land