Stimmt meine Rente? – Fehler bei Rentenberechnung keine Seltenheit
Rentenversicherung
Stimmt meine Rente? – Fehler bei Rentenberechnung keine Seltenheit
In den Medien ist häufig zu lesen, dass viele Rentenbescheide fehlerhaft sind. Viele Rentner und Versicherte sind daher stark verunsichert, ob ihre Rentenansprüche korrekt berechnet sind. Folgende Sachverhalte sind erfahrungsgemäß bspw. oftmals fehlerträchtig:
Sind die Zeiten im Versicherungsverlauf richtig berücksichtigt?
Sind Kindererziehungszeiten richtig berücksichtigt?
Sind Zeiten der Schulausbildung, des Studiums, der Arbeitslosigkeit oder Krankheit zutreffend berücksichtigt?
Stimmt das Kranken- und Pflegeversicherungsverhältnis?
Ist die Beitragsermäßigung für die Pflegeversicherung wegen Kindererziehung erfolgt?
Liegen Unstimmigkeiten vor, ist der Bescheid wahrscheinlich fehlerhaft. Finden sich keine Unstimmigkeiten, so bedeutet dies im Umkehrschluss leider noch nicht, dass der Bescheid mit Sicherheit richtig ist. Denn durch das komplizierte Berechnungsverfahren sind viele Fehler für normale Bürger nicht auf den ersten Blick ohne Weiteres erkennbar.
Handlungsbedarf
Wenn Fehler im Bescheid vermutet werden, sollte auf jeden Fall innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch erhoben werden.
Wichtig: auch betroffene Rentner, die nach Erhalt des Bescheids keinen Widerspruch eingelegt haben, können eine Überprüfung des Rentenbescheids im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens beantragen. Ergibt sich dabei eine höhere Rente, wird diese für die letzten 4 Kalenderjahre nachgezahlt. Sofern bspw. im Jahr 2016 noch ein entsprechender Antrag gestellt wird und dieser Erfolg hat, erfolgt eine Nachzahlung der Rente bis ins Jahr 2012 zurück. Hier können sich also durchaus lukrative Nachzahlungsbeträge ergeben.
Wenn Sie eine genaue und fachliche versierte Prüfung Ihres Bescheides beabsichtigen, wird aufgrund der Komplexität der Materie empfohlen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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