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Rentenberater: professionelle & unabhängige Rentenberatung

Ihr Rentenberater in Landsberg und Augsburg

RENTENBERATER CARL

Unabhängig & professionell


∘ Mehr als 10000 Termine an Beratungserfahrung



∘ Studium Sozialrecht mit Anerkennung des aka-

  demischen Grads des  Diplom-Verwaltungswirts

  (FH) in 2006



∘ Gerichtlich zugelassener Rentenberater seit 2012

∘ bAV-Spezialist (IHK) seit 2015

∘ Senior bAV-Spezialist (IHK) seit 2016





Meine Philosophie:

Ganzheitliche Beratung ist die Grundlage einer erfolgreichen Beratung!



Ich erarbeite die für Sie individuell beste Lösung Ihres Problems. Ich nehme mir Zeit für Sie und Ihr Anliegen.



Ein persönliches Vertrauensverhältnis ist die Basis meiner erfolgreichen Zusammenarbeit.

Sie können von mir schnelle, gewissenhafte und rechtlich fundierte Beratung und Problemlösung erwarten.





Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.





Mit freundlichen Grüßen



Ihr Rentenberater Matthias Carl

 






Rentenberater: Profi und Spezialist an Ihrer Seite auf dem sozialrechtlichen Gebiet

Den Beruf des Rentenberaters dürfen nur Personen ausüben, denen nach Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung die Zulassung und Erlaubnis vom zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten erteilt wurde.


Großen Teilen der Bevölkerung ist nicht bekannt, dass es unabhängige Spezialisten, den Rentenberater, im Sozialrecht gibt, wie bspw. im Steuerrecht den Steuerberater.



Rentenberater gehören den rechtsberatenden Berufen gemäß § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) an. Wer rechtsberatend tätig sein möchte, muss dazu legitimiert sein. Neben den Rechtsanwälten gibt es die sogenannten RENTENBERATER, die eine Zulassung für die Vertretung in unterschiedlichen Rechtsgebieten erhalten können. Der Rentenberater ist im Grunde wie ein Anwalt tätig.


Gegenüber Rechtsanwälten, auch gegenüber den schon spezialisierten Fachanwälten für Sozialrecht, hat er jedoch einen Vorteil: Er ist nur in wenigen Sachgebieten tätig und damit  hochspezialisiert.


Daher erhalten Rentenberater erst nach entsprechender gerichtlich abgelegter Sachkunde-Prüfung die Zulassung zur Rechtsberatung.



Rentenberater sind unabhängig und ausschließlich ihren Mandanten verpflichtet.


Rentenberater sind daher:


∘ gerichtlich zugelassen und geprüft


∘ unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten


∘ an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden


∘ ein Organ der Rechtspflege


∘ der Schweigepflicht unterworfen​

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