Mehr Rente durch häusliche Pflege
Mehr Rente durch häusliche Pflege
Personen, die nicht hauptberuflich pflegen, erhalten durch die Neuregelung des Pflegegesetzes ab 2017 grundsätzlich höhere Rentenbeiträge gutgeschrieben.
Seit 1995 gibt es für die nicht hauptberufliche Pflege von Personen „Bonuspunkte“ in der Rentenversicherung. Durch die gesetzliche Neuregelung seit Januar 2017 sind statt der bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade maßgeblich. Es werden pflegebedürftige Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen in den nächsthöheren Pflegegrad, Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz automatisch in den übernächsten Pflegegrad übergeleitet.
Rentenbeiträge
Für die Rentenbeiträge von Pflegenden, also Pflegepersonen bedeutet das Folgendes: ab sofort steigert häusliche Pflege die Rente, wenn man einen oder mehrere pflegebedürftige Menschen nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche pflegt, und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet.
Außerdem gilt: wer schon am 31.12.2016 einen Pflegebedürftigen ohne Pflegestufe, aber mit eingeschränkter Alltagskompetenz regelmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, gepflegt hat, ist seit dem 1.1.2017 ebenfalls rentenversicherungspflichtig.
Wie sich die Pflege konkret auf die Rente auswirkt, ist dem Link zum Download auf der Startseite zu entnehmen.
Empfehlung
Den Erfahrungen aus der Praxis nach sind die Pflegezeiten in den Gutachten der Pflegekassen oftmals zu niedrig bewertet und es werden also keine „Bonuspunkte“ bei der Rente gutgeschrieben. Betroffene verlieren somit wertvolle Rentenansprüche. Es wird empfohlen, Überprüfungsanträge zu stellen, um Rentengutschriften zu erzielen. Gerne steht Ihnen Rentenberater Carl zur zielgerichteten Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
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