Krankenversicherung: Selbständige Rentner – Beiträge sparen mit richtigem Versicherungsstatus
Krankenversicherung
Selbständige Rentner – Beiträge sparen mit richtigem Versicherungsstatus
Da die Rente oftmals zu gering ist, üben Rentner noch eine weitere Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aus, um den Lebensunterhalt aufzubessern. Wer allerdings neben dem Rentenbezug eine selbständige Tätigkeit ausübt, sollte darauf achten, dass der richtige Versicherungsstatus in der gesetzlichen Krankenversicherung festgestellt wird.
Selbständige Rentner üben oftmals nur noch nebenberuflich eine selbständige Tätigkeit aus und werden erfahrungsgemäß von den Krankenkassen falsch eingestuft – dies hat zur Folge, dass wesentlich höhere Beiträge zu Unrecht gezahlt werden müssen.
Aktuelle Rechtsprechung
Vor kurzem hat das Bundessozialgericht in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass nur eine „hauptberuflich“ ausgeübte Tätigkeit zum Ausschluss der Krankenversicherungspflicht als Rentner führt. (Urteil vom 29.07.2015 – B 12 KR 4/13 R). Demzufolge ist eine nebenberufliche Tätigkeit nicht schädlich für die günstigere Pflichtversicherung. Ob eine Tätigkeit als hauptberuflich anzusehen ist, bestimmt sich danach, ob sie in vorausblickender Gesamtschau nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Aufwand die übrigen „Erwerbstätigkeiten“ zusammen deutlich übersteigt.
Beratungsbedarf
Es ist also in solch gelagerten Fällen zu fragen, welche Tätigkeit der Hauptberuf ist. Hier sind die Krankenkassen bisher in vielen Fällen nicht nachgekommen, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts umzusetzen. Die Einstufung als freiwillig Versicherter statt einer Pflichtversicherung bringt im Regelfall deutliche finanzielle Nachteile.
Daher ist es sinnvoll, den Versicherungsstatus unter dem Blickwinkel der neuen Rechtsprechung vom Spezialisten prüfen zu lassen. Gerne steht Ihnen Rentenberater Carl zur Verfügung und setzt die Ansprüche gegenüber der Krankenkasse für Sie durch.
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