top of page
Suche

Früher in Rente gehen

  • Autorenbild: matthiascarl
    matthiascarl
  • 12. Dez. 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Früher in Rente gehen

Eine vorzeitige Altersrente können Betroffene in Anspruch nehmen, die wenigstens die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und somit auch einen Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen auf die Altersrente für Schwerbehinderte begründen können. Über diese nachzudenken ist insbesondere dann sinnvoll, wenn gesundheitliche Einschränkungen bestehen - bspw. orthopädische Leiden (Wirbelsäule, Knie etc.) oder auch seelische Beschwerden (Schlafstörungen, Depressionen, Burn Out).

Um diese Rente zu erhalten, muss allerdings die so genannte Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen. Von einer Schwerbehinderung ist dann auszugehen, wenn vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 zuerkannt worden ist. Dieser ist für die Zahlung der Schwerbehindertenrente notwendig.

Ältere Arbeitnehmer, die in Rente gehen möchten, der Grad der Behinderung aber noch nicht feststeht, weil bspw. ein Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren noch anhängig ist, sollten nicht bis zum Ende dieses Verfahrens abwarten. Es sollte auch hier zum gewünschten Rentenbeginn die Altersrente schon beantragt werden. Sofern die Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt wird, bedeutet dies nicht, dass automatisch ein Rentenanspruch besteht, denn ohne einen rechtzeitigen Antrag gibt es keine Rentenleistung!

Weiter sollten sich Betroffene nicht durch die Wartezeit von 35 Jahren abschrecken lassen. Hierzu zählen nicht nur Beitragszeiten aus einer Beschäftigung, sondern bspw. auch freiwillige Beitragszahlungen, Zeiten der Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit dazu.

Um solch eine Rente zu realisieren, ist es wichtig, sich rechtzeitig mit dieser Thematik auseinanderzusetzen – ist die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt? Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich? Muss die ärztliche Unterstützung noch optimiert werden für das Schwerbehindertenverfahren?
Hier ist es sinnvoll, sich vom Spezialisten beraten zu lassen.

Rentenberater Carl - Ihre professionelle Rentenberatung in der Umgebung Landsberg, Ammersee, Augsburg, Weilheim, Schongau, Fürstenfeldbruck, München, Allgäu

Comments


Besondere Beiträge
Neueste Beiträge
Archive
Suchen mit Tags
Soziale Netzwerke
  • Facebook Basic Square
  • Twitter Basic Square
  • Google+ Basic Square
Nehmen Sie Kontakt auf

RENTENBERATER MATTHIAS CARL

​Diplom-Verwaltungswirt (FH)

Senior-bAV Spezialist (IHK)

bAV-Spezialist (IHK)
Tel: 08196/9989052​

Fax: 08196/9989053
Email: info@mein-rentenberater.de​

Adresse​: Schwedenring 13, 86932 Stoffen

Soziale Netzwerke
Mitgliedschaften

© 2013 by Rentenberater Matthias Carl

bottom of page