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Bei Projektarbeit droht Scheinselbständigkeit

Bei Projektarbeit droht Scheinselbständigkeit

Wer als selbständiger Auftragnehmer (z.B. Arzt, IT-Spezialist, Handwerker) für ein Unternehmen tätig ist, darf sich bspw. selbst kranken- und rentenversichern. Vorteil ist, dass sich der Auftraggeber durch diese Beschäftigungsart Sozialabgaben spart, die für abhängig Beschäftigte fällig wären.

Um allerdings nicht in die Scheinselbständigkeit zu gelangen und keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten zu müssen, müssen jedoch einige Anhaltspunkte für eine selbständige Tätigkeit vorhanden sein, sonst droht sowohl den Projektarbeitern als auch den Unternehmen im Rahmen der Betriebsprüfung Ärger von der Rentenversicherung, da Scheinselbständigkeit angenommen wird. Der Auftraggeber muss im Rahmen der allgemeinen Verjährung für 4 Kalenderjahre einschließlich Säumniszuschläge Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Um solchen finanziellen als auch strafrechtlichen Sanktionen zu entgehen, ist es erforderlich, beim Spezialisten Rat zu suchen. Ob letztlich eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, ist immer eine Einzelfallentscheidung – hier wird eine Vielzahl von Kriterien im Rahmen einer Gesamtabwägung gegenüber gestellt- bspw. sind folgende Kriterien vorhanden, die für eine selbständige Tätigkeit sprechen: weisungsfreie Arbeit, keine Integration in die Arbeitsorganisation des Unternehmens, eigene Betriebsmittel

Gestaltungsmöglichkeiten

Die negativen Folgen einer Scheinselbstständigkeit lassen sich schon vorab abfangen. Es besteht die Möglichkeit, beim Rentenversicherungsträger ein Statusfeststellungsverfahren einzuleiten, um rechtsverbindlich prüfen zu lassen, ob eine abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit vorliegt. Aufgrund der Unübersichtlichkeit der Rechtsmaterie bzw. des Statusverfahrens sollte bereits von Anfang an das Verfahren nur mit einem professionellen Rechtsbeistand geführt werden, um in solchen Verfahren erfolgreich zu sein.

Rentenberater Carl steht Ihnen zu dieser Thematik der Scheinselbständigkeit gerne mit Rat und Tat zur Verfügung! Ihre professionelle Rentenberatung in der Umgebung Landsberg, Ammersee, Augsburg, Weilheim, Schongau, Fürstenfeldbruck, München, Allgäu

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