Scheinselbständigkeit vermeiden durch Statusfeststellungsverfahren
- matthiascarl
- 2. Aug. 2015
- 1 Min. Lesezeit

Scheinselbständigkeit vermeiden durch Statusfeststellungsverfahren
Im Rahmen von Betriebsprßfungen der Rentenversicherung entstehen immer wieder Probleme bzw. Fragestellungen in Zusammenhang mit freien Mitarbeitern oder Scheinselbständigen. Oft werden hier erhebliche Nachforderungen gestellt. Professioneller Rat ist daher dringend angeraten.
Abgrenzung Scheinselbstständigkeit/abhängige Beschäftigung
Zur Feststellung, ob es sich bei einem Beschäftigten um einen tatsächlich selbstständig Tätigen handelt oder um einen abhängig Beschäftigten, hat die Rechtsprechung zahlreiche Kriterien aufgestellt, bspw. freie Zeiteinteilung, eigenes Arbeitsmittel, eigene Betriebsstätte, die unter Gesamtwßrdigung des Einzelfalls bspw. fßr eine selbständige Tätigkeit sprechen.
Folgen der Beschäftigung eines Scheinselbständigen
Sofern der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer PrĂźfung zum Ergebnis gelangt, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt, hat der Auftraggeber fĂźr die Vergangenheit die gesamten Sozialversicherungsbeiträge einschlieĂlich des Arbeitnehmeranteils nachzuzahlen. Daher ist fĂźr die Auftraggeber die Vermeidung der Scheinselbständigkeit wichtig, weil diese fĂźr die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) in vollem Umfang haften. Die Rentenversicherung kann Beiträge bis zu 4 Jahre, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre, zurĂźckfordern. Ein RĂźckgriff von Arbeitgeberseite gegenĂźber dem Arbeitnehmer ist nur in sehr engen Grenzen mĂśglich.
GestaltungsmĂśglichkeiten
Die negativen Folgen einer Scheinselbstständigkeit lassen sich schon vorab abfangen. Es besteht die MÜglichkeit, beim Rentenversicherungsträger ein Statusfeststellungsverfahren einzuleiten, um rechtsverbindlich prßfen zu lassen, ob eine abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit vorliegt. Aufgrund der Unßbersichtlichkeit der Rechtsmaterie sollte bereits von Anfang an das Verfahren nur mit einem professionellen Rechtsbeistand gefßhrt werden, um in solchen Verfahren erfolgreich zu sein.
Rentenberater Carl steht Ihnen zu dieser Thematik der Scheinselbständigkeit gerne mit Rat und Tat zur Verfßgung!
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