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Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit - was tun?


Der Weg zur Arbeit kann es insbesondere im Winter in sich haben, z.B. glatte Gehwege, Verkehrsunfälle, Stolpersteine auf dem Firmenparkplatz. Wer sich also bei einem Wegeunfall verletzt, ist in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Die gesetzliche Unfallversicherung (BG) leistet nicht nur bei klassischen Wegeunfällen zur Arbeit von beschäftigten Arbeitnehmern, sondern auch für Kindergartenkinder, Schüler oder Studenten auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeitsstelle, in die KiTa, Schule oder in die Universität.

Kostenübernahme der Heilbehandlung und Reha

Sofern ein Wegeunfall anerkannt wird, werden bspw. auch Kosten einer medizinischen Rehabilitation von der Erstversorgung bis zum Abschluss des Heilverfahrens übernommen. Sofern der Betroffene aufgrund seiner Unfallfolgen seinen Beruf nur erschwert ausüben kann, übernimmt die BG Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation, z.B. eine Umschulung.

Unfallrente

Bei einem dauerhaften Schaden aufgrund des Unfalls besteht die Möglichkeit, eine Unfallrente von der BG zu erhalten. Eine Unfallrente erhalten nur diejenigen, die eine MdE von mindestens 20 % wegen des Unfalls zuerkannt bekommen haben. Dies stellt sich im Regelfall erfahrungsgemäß immer schwierig dar, da oftmals die Anerkennung des Wegeunfalls strittig ist oder aber es die BG ablehnt, die Unfallfolgen anzuerkennen.

Sollte also die BG die Anerkennung des Unfalls ablehnen, ist es sinnvoll gegen diese Entscheidung vorzugehen. Aufgrund der Spezifitäten im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung ist es zudem empfehlenswert, Ansprüche nur mit Hilfe eines professionellen Rechtsbeistands durchzusetzen, um Fehler in solchen Verfahren zu vermeiden.

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