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Gesetzliche Rentenversicherung - Rente und Hinzuverdienst: Negative Auswirkungen auf die Rentenzahlu


Gesetzliche Rentenversicherung

Rente und Hinzuverdienst: Negative Auswirkungen auf die Rentenzahlung?

Vielfach arbeiten Rentner noch im Ruhestand und üben einen Nebenverdienst aus. Daher stellt sich die Frage, ob der Rentner hinzuverdienen darf, ohne dass dies negative Auswirkungen auf den Zahlbetrag der Rente hat. Ob eine Kürzung der Rente erfolgt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, bspw. die Art der Einkünfte (z.B. Arbeitsentgelt abhängiger Beschäftigung oder Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung & Verpachtung) oder aber auch die Art der Rente:

Altersrenten

Vor Erreichen der sog. Regelaltersgrenze (wird individuell bestimmt aufgrund des Geburtsjahrgangs) kann die Rente nur dann in vollem Umfang gezahlt werden, wenn der Hinzuverdienst 450 Euro/Monat nicht übersteigt. Wird ein höherer Hinzuverdienst erzielt, wird nur noch eine Teilrente in Höhe von 2/3, 1/2 oder 1/3 der Vollrente gezahlt. Diese Grenzen werden individuell in Abhängigkeit vom Verdienst der letzten 3 Jahre bis zum Rentenbeginn berechnet.

Zudem darf zweimal im Jahr bis zum Doppelten des jeweiligen Grenzwerts die Hinzuverdienstgrenze überschritten werden, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Erwerbsminderungsrenten

Bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente ist ein Hinzuverdienst von 450 Euro unschädlich. Liegt der Verdienst über dieser Grenze, wird die Rente in Höhe von ¾, ½ oder ¼ ausgezahlt – diese Grenzen werden individuell berechnet. Die Grenzen bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente werden ebenso individuell berechnet (Vollrente oder Halbrente).

Hinterbliebenenrenten

Bei Hinterbliebenenrente gibt es einen Freibetrag, derzeit 755,30 Euro. Wird dieser überschritten, wird grundsätzlich 40 % des übersteigenden Betrags auf die Rente angerechnet. Sofern zu erziehende Kinder vorhanden sind, erhöht sich der Freibetrag.

Bei den Hinzuverdienstregelungen gibt es vielfach Gestaltungsmöglichkeiten, um Geld einzusparen. Da diese Materie durchaus komplex ist, empfiehlt es sich nur mit professioneller Hilfe diese Thematik anzugehen. Zum Thema Hinzuverdienst steht Ihnen Rentenberater Carl mit Rat und Tat zur Seite!

Selbst bei Rentnern, die schon im Rentenbezug sich befinden, lohnt sich eine Überprüfung, da im Rahmen der zwischenstaatlichen Berechnung gegebenenfalls höhere Rentenwerte erzielt werden können oder ein bisher nicht vorhandener Rentenanspruch geltend gemacht werden kann. Da diese Sachmaterie komplex ist, wird empfohlen, einen unabhängigen Experten zur Beratung und Überprüfung aufzusuchen.

Zum Thema internationale Rentenansprüche steht Ihnen Rentenberater Carl mit Rat und Tat zur Verfügung!

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