top of page

Falsche Rentenbescheide keine Seltenheit: Die häufigsten Fehler im Rentenbescheid

Aus aktuellem Anlass sind bei der Rentenversicherung Fälle bekannt, bei denen die neue „Rente mit 63“ wegen der scheinbar fehlenden Wartezeit von 45 Jahren abgelehnt wurde und erst nach Überprüfung durch einen Rentenberater festgestellt wurde, dass ein Anspruch auf die Rente doch besteht. Die Medien berichten immer wieder über falsche Rentenbescheide. Betroffene haben teilweise seit Jahren oder Jahrzenten zu wenig Rente erhalten.

Die häufigsten Fehler

- Kindererziehungszeiten nicht in vollem Umfang berücksichtigt

- Zeit der Berufsausbildung fehlt oder falsch berücksichtigt (Ausbildungsjahre werden höher bewertet als normale Beitragsjahre)

- Krankenzeiten fehlen und falsch bewertet

- Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten falsch berechnet

- Versicherungsnachweise falsch ausgewertet (z.B. Zahlendreher bei Entgelten)

- Falsche Bewertung von Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildungszeiten

- Der günstigste Rentenbeginn wurde nicht anerkannt

Vorgehensweise bei fehlerhaften Bescheiden Gegen fehlerhafte Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden – sofern diese älter sind, besteht die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen. In allen Anträgen oder Widersprüchen sollten die Fehler genau benannt werden - ohne detaillierte Begründung sind diese nicht erfolgreich. Ist jedoch das Verfahren erfolgreich, besteht rückwirkend für maximal 4 Jahre ein Anspruch auf Nachzahlung.

Es empfiehlt sich, mit professioneller Hilfe gegen falsche Rentenbescheide vorzugehen, denn nur Experten können mit Gewissheit feststellen, ob die Berechnung der Rente letztlich auch tatsächlich fehlerhaft ist.

Rentenhöhe - abgeändert.jpg

Besondere Beiträge
Neueste Beiträge
Archive
Suchen mit Tags
Soziale Netzwerke
  • Facebook Basic Square
  • Twitter Basic Square
  • Google+ Basic Square
bottom of page