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Rentenantrag abgelehnt – was kann ich tun?


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Rentenantrag abgelehnt – was kann ich tun?

Wer krank ist, und Entgeltersatzleistungen bezieht, wird häufig von der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen - manchmal wird dies auch vom behandelnden Arzt angeregt. Sofern eine Arbeitsunfähigkeit über längere Zeit vorliegt, wird oftmals geraten, Erwerbsminderungsrente beim Rentenversicherungsträger zu beantragen.

Der Antragsteller wird im Rahmen des Antragsverfahrens durch den ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers begutachtet. Oft wird vor oder nach dem Rentenantrag auch eine Reha-Maßnahme (Kur) durchgeführt.

Sehr häufig weicht allerdings die Einschätzung des Gutachters der Rentenversicherung ganz erheblich von den Einschätzungen der behandelnden Ärzte des Antragstellers ab, mit der Begründung, noch leichte Tätigkeiten für wenigstens 6 Stunden täglich und mehr auf dem Arbeitsmarkt verrichten zu können. Es erfolgt bei der Rentenversicherung grundsätzlich die Entscheidung, wie es vom Gutachter vorgeschlagen wurde - der Antrag wird dann meistens abgelehnt. Gegen die negative Entscheidung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Wenn dann auch der erhobene Widerspruch abgelehnt wird, wird von der Rentenversicherung der Widerspruchsbescheid erteilt - gegen diesen besteht dann nur noch die Möglichkeit, innerhalb eines Monats vor dem Sozialgericht Klage zu erheben.

Oftmals legen Betroffene keinen Widerspruch ein, da sie glauben, dass der Rentenversicherungsträger rechtmäßig gehandelt hat und verzichten somit auf ihren Rentenanspruch. Dass in solch gelagerten Fällen oftmals von den Betroffenen nichts gemacht wird, ist nicht verwunderlich, da die rechtliche Materie ohne Einschaltung eines Spezialisten im Rentenrecht viel zu komplex ist und man hiermit überfordert wird.

Lassen Sie sich daher rechtzeitig – also spätestens wenn Sie den Ablehnungsbescheid erhalten haben - von einem Rentenberater beraten, der sich auf Erwerbsminderungsrenten spezialisiert hat!

Weiter erkennen bspw. Rentenberater auch noch zusätzliche Probleme, welche die Betroffenen vorher gar nicht im Auge hatten. Durch eine professionelle und umfassende Beratung können somit Schäden durch Unwissenheit vermieden werden. In Erwerbsminderungsrentenverfahren vertrete ich Sie bundesweit in Widerspruchs- und Klageverfahren gegen den Rentenversicherungsträger.

Rentenberater Carl steht Ihnen zu dieser Thematik der Erwerbsminderungsrenten gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!

Ihre professionelle Rentenberatung in der Umgebung Landsberg, Ammersee, Augsburg, Weilheim, Schongau, Fürstenfeldbruck, München, Allgäu

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