top of page

Die Auswirkungen der Rentenreform 2014 auf die Hinterbliebenenrente bzw. Witwenrente:

 

Für Witwen, die eine Altersrente beziehen und somit aufgrund der Rentenreform 2014 die Mütterrente, also weitere Kindererziehungszeiten zuerkannt bekommen haben, kann sich die Zuerkennung der Mütterrente auf den Zahlbetrag der Hinterbliebenenrente negativ auswirken.

Auch bei Hinterbliebenenrenten bzw. Witwenrenten gibt es eine Einkommensanrechung. Dies bedeutet, dass beispielsweise eine Altersrente auf die Hinterbliebenenrente grundsätzlich angerechnet wird, sofern die Altersrente den Freibetrag von 755,30 Euro liegt.

 

Der Teil der Altersrente, der über dem Freibetrag liegt, wird um 40 % angerechnet. Dies betrifft somit auch einen Teil der Erhöhung der Altersrente, die sich durch eine höhere Mütterrente ergibt.

 

 

Gerne steht Ihnen Rentenberater Carl mit Rat und Tat zum Thema Hinterbliebenenrente bzw. Witwenrente und Einkommensanrechnung zur Verfügung! Die professionelle und unabhängige Rentenberatung. Ihr Rentenberater für den Umkreis Landsberg am Lech, Augsburg und München, Weilheim, Schongau und Umgebung!

bottom of page