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Die Auswirkungen der Rentenreform 2014 auf den Versorgungsausgleich:

 

Erfahrungsgemäß sind zumeist geschiedene Väter im Rahmen des Versorgungsausgleichverfahrens ausgleichsverpflichtet und mussten somit an die ausgleichsberechtigte Frau Rentenanwartschaften abtreten. Durch die Mütterrente wird nun die Anwartschaft der ausgleichberechtigten Frau meist wesentlich erhöht. Dies hat zur Folge, dass grundsätzlich eine Abänderung bzw. Neuberechnung des Versorgungsausgleichs möglich ist.

 

Dabei kann es für die Beteiligten zu einer Änderung der bisherigen Berechnung des Versorgungsausgleichs kommen. Bevor ein Antrag auf Abänderung gestellt wird, sollten die sich hieraus ergebenden Auswirkungen ausführlich geprüft werden!

 

 

 

Gerne steht Ihnen Rentenberater Carl mit Rat und Tat zum Thema Versorgungsausgleich zur Verfügung! Die professionelle und unabhängige Rentenberatung. Ihr Rentenberater für den Umkreis Landsberg am Lech, Augsburg und München, Weilheim, Schongau und Umgebung!

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RENTENBERATER MATTHIAS CARL

​Diplom-Verwaltungswirt (FH)

Senior-bAV Spezialist (IHK)

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