top of page

Neuerungen zur Flexi-Rente


Neuerungen zur Flexi-Rente

Neue Hinzuverdienstregelung, Beitragszahlung über Regelaltersgrenze, Ausgleich von Abschlägen

Zum 01.01.2017 bzw. 01.07.2016 ergeben sich durch das neue Flexi-Rentengesetz zahlreiche Änderungen. Es soll der gleitende Übergang vom Erwerbsleben in die Rente gefördert werden. Arbeitnehmer erhalten ab dem 63. Lebensjahr verbesserte Möglichkeiten zur Kombination einer Teilzeitarbeit mit einer Teilrente. Außerdem werden Arbeitgeber, die Arbeitnehmer über die Regelaltersgrenze hinaus weiterbeschäftigen, entlastet.

Teilzeitarbeit und Teilrente

Diejenigen Arbeitnehmer, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, können künftig mehr hinzuverdienen. Ab Juli 2017 können Rentner 6.300 Euro jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste aus Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen werden zu 40 Prozent auf den Rentenzahlbetrag angerechnet. Auch Erwerbsminderungsrentner unterliegen den neuen Hinzuverdienstregelungen.

Tipp: Um Nachteile zu vermeiden, wird empfohlen, die Neuregelungen zu prüfen und ggf. den Hinzuverdienst zu optimieren.

Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern über die Regelaltersgrenze hinaus

Für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer über die Regelaltersgrenze (schrittweise ansteigend auf 67 Jahre) hinaus beschäftigen, entfällt ab 01.01.2017 der alleinige Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 1,5 Prozent (die Neuregelung ist bis 31.12.2021 befristet).

Der alleinige Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung ist allerdings weiter zu zahlen. Neu ist, dass der Arbeitnehmer ab Beginn des Jahres 2017 die Möglichkeit hat, freiwillig eigene Rentenbeiträge zu zahlen („Opt-in“). Seiner Rentenanwartschaft kommen in diesem Fall die eigenen Beiträge und die Arbeitgeberbeiträge zugute und wirken sich rentensteigernd aus.

Tipp: Dies kann im Einzelfall durchaus lukrativ sein und muss individuell berechnet werden.

Ausgleich von Rentenabschlägen ab dem 50. Lebensjahr

Arbeitnehmer und Selbständige können für den Fall, dass sie künftig eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen möchten, Rentenabschläge bereits ab dem 50. Lebensjahr ausgleichen und einen vorzeitigen Renteneintritt besser absichern.

Tipp: Ob eine Ausgleichszahlung rentabel ist, hängt auch vom Einzelfall ab und bedarf der individuellen Beratung.

Rentenberater Carl - Ihre professionelle Rentenberatung in der Umgebung Landsberg, Ammersee, Augsburg, Weilheim, Schongau, Fürstenfeldbruck, München, Allgäu

Besondere Beiträge
Neueste Beiträge
Archive
Suchen mit Tags
Soziale Netzwerke
  • Facebook Basic Square
  • Twitter Basic Square
  • Google+ Basic Square
bottom of page