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Die Renteninformation der Rentenversicherung richtig verstehen – eine Rentenillusion?


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Die Renteninformation der Rentenversicherung richtig verstehen – eine Rentenillusion?

Versicherte der Rentenversicherung, also Selbstständige und Arbeitnehmer erhalten grundsätzlich jährlich eine Renteninformation mit der Höhe der entsprechenden Rentenansprüche. Zu beachten ist allerdings, dass man die erhaltene Renteninformation kritisch lesen sollte, denn die angegebenen Werte der Rentenhöhe entsprechen nicht unbedingt dem Wert, der dann im Alter als Rente tatsächlich ausgezahlt wird.

Die Versicherten werden mit der Renteninformation über Folgendes informiert:

Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, Zeitpunkt des regulären Renteneintritts, Höhe der Regelaltersrente, bereits erworbene Rentenansprüche, Höhe der Rente unter Berücksichtigung einer fiktiven Rentenanpassung.

Renteninformation gibt nur Brutto-Rente an

Die Rentenwerte der Renteninformation sind nach Ansicht von Rentenberater Carl zu optimistisch berechnet und stellen zu hohe Rentenansprüche in Aussicht. Es wird hier ausschließlich auf den Bruttorentenzahlbetrag abgestellt. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass von diesem Betrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern abzuziehen sind. Den Betroffenen wird somit letztlich deutlich weniger ausgezahlt als die Renteninformation scheinbar darstellt. Zu bemängeln ist, dass hier konkrete Angaben fehlen, wie hoch letztlich der tatsächliche Rentenzahlbetrag ist.

Die Renteninformation gibt nur den tatsächlichen Stand in der Gegenwart wieder, somit können zukünftige Rechtsänderungen nicht berücksichtigt werden. Ebenso fehlen Ausführungen, wenn Betroffene vorzeitig in Rente gehen möchten.

Individueller Beratungsbedarf erforderlich

Da es unterschiedliche Rentenarten gibt mit der Möglichkeit auch diese vorzeitig mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen, ist eine individuelle Beratung unabdingbar, um die Rentenansprüche auf den Einzelfall bezogen konkret feststellen zu können. Weiter haben sich beispielsweise Informationen der Rentenversicherung gegenüber den Versicherten als falsch erwiesen, da mitgeteilt wurde, ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bestünde nicht. Nachdem dies von Rentenberater Carl geprüft wurde, konnte ein Rentenbeginn rückwirkend realisiert werden.

Wer also mit den Gedanken spielt, frühzeitig in Rente zu gehen, sollte sich von einem unabhängigen Rentenberater professionell beraten lassen.

Rentenberater Carl steht Ihnen zu dieser Thematik der Renteninformation bzw. Rentenberatung gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!

Ihre professionelle Rentenberatung in der Umgebung Landsberg, Ammersee, Augsburg, Weilheim, Schongau, Fürstenfeldbruck, München, Allgäu

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