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Bewertung von Hochschulausbildungszeiten rechtswidrig - Handlungsbedarf für Rentenbezieher


Bewertung von Hochschulausbildungszeiten rechtswidrig - Handlungsbedarf für Rentenbezieher

Eine Gesetzesänderung hat festgelegt, dass Hochausbildungszeiten bei der Rentenberechnung nicht mehr bewertet und sich nicht mehr rentenerhöhend auswirken sollen. Diese Zeiten werden nur noch zum Erreichen bestimmter Wartezeiten angerechnet, jedoch nicht mehr mit Entgeltpunkten bewertet. Damit verlieren Betroffene einen monatlichen Anspruch von bis zu 65,72 Euro pro Monat.

Das Bundessozialgericht hat im Jahr 2011 zwar in mehreren Verfahren entschieden, dass nach seiner Auffassung die Benachteiligung der Hochschulabsolventen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Gegen diese Entscheidungen ist allerdings Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden.

Handlungsbedarf für (zukünftige) Rentner mit Hochschulausbildungszeiten

Vorab sollte von einem Rentenexperten geprüft werden, ob im Rentenbescheid Zeiten der Hochschulausbildung vorhanden sind - sofern diese gespeichert sind, muss die Bewertung der Zeiten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung überprüft werden. Nur so kann festgestellt werden, ob Zeiten der Hochschulausbildung im Rahmen der Rentenberechnung tatsächlich bewertet wurden.

Tipp: Widerspruchs- bzw. Überprüfungsverfahren einleiten und Nachzahlungsbetrag sichern

Wenn Rentner keinen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen, haben diese keinen Anspruch auf eine Nachzahlung des Rentenzahlbetrags von bis zu 65,72 Euro pro Monat, sofern hier vom Bundesverfassungsgericht eine Benachteiligung der Hochschulabsolventen festgestellt werden würde.

Selbst bei Rentnern, die schon seit längerer Zeit einen Bescheid erhalten haben, besteht noch auf einem alternativen Weg mit einem Überprüfungsverfahren die Möglichkeit, sich die Nachzahlungsansprüche zu sichern.

Rentenberater Carl steht Ihnen zu dieser Thematik der Bewertung der Hochschulausbildungszeiten gerne mit Rat und Tat zur Verfügung! Ihre professionelle Rentenberatung in der Umgebung Landsberg, Ammersee, Augsburg, Weilheim, Schongau, Fürstenfeldbrück, München, Allgäu

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