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Scheinselbständigkeit vermeiden durch Statusfeststellungsverfahren


Scheinselbständigkeit vermeiden durch Statusfeststellungsverfahren

Im Rahmen von Betriebsprüfungen der Rentenversicherung entstehen immer wieder Probleme bzw. Fragestellungen in Zusammenhang mit freien Mitarbeitern oder Scheinselbständigen. Oft werden hier erhebliche Nachforderungen gestellt. Professioneller Rat ist daher dringend angeraten.

Abgrenzung Scheinselbstständigkeit/abhängige Beschäftigung

Zur Feststellung, ob es sich bei einem Beschäftigten um einen tatsächlich selbstständig Tätigen handelt oder um einen abhängig Beschäftigten, hat die Rechtsprechung zahlreiche Kriterien aufgestellt, bspw. freie Zeiteinteilung, eigenes Arbeitsmittel, eigene Betriebsstätte, die unter Gesamtwürdigung des Einzelfalls bspw. für eine selbständige Tätigkeit sprechen.

Folgen der Beschäftigung eines Scheinselbständigen

Sofern der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Prüfung zum Ergebnis gelangt, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt, hat der Auftraggeber für die Vergangenheit die gesamten Sozialversicherungsbeiträge einschließlich des Arbeitnehmeranteils nachzuzahlen. Daher ist für die Auftraggeber die Vermeidung der Scheinselbständigkeit wichtig, weil diese für die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) in vollem Umfang haften. Die Rentenversicherung kann Beiträge bis zu 4 Jahre, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre, zurückfordern. Ein Rückgriff von Arbeitgeberseite gegenüber dem Arbeitnehmer ist nur in sehr engen Grenzen möglich.

Gestaltungsmöglichkeiten

Die negativen Folgen einer Scheinselbstständigkeit lassen sich schon vorab abfangen. Es besteht die Möglichkeit, beim Rentenversicherungsträger ein Statusfeststellungsverfahren einzuleiten, um rechtsverbindlich prüfen zu lassen, ob eine abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit vorliegt. Aufgrund der Unübersichtlichkeit der Rechtsmaterie sollte bereits von Anfang an das Verfahren nur mit einem professionellen Rechtsbeistand geführt werden, um in solchen Verfahren erfolgreich zu sein.

Rentenberater Carl steht Ihnen zu dieser Thematik der Scheinselbständigkeit gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!

Ihr professioneller Rentenberater in der Umgebung Landsberg, Ammersee, Augsburg, Weilheim, Schongau, Fürstenfeldbrück, München, Allgäu

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