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Neues bei Hinterbliebenenrenten 2015 - Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Witwenrenten und Wegfall Hi


Neues bei Hinterbliebenenrenten 2015 - Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Witwenrenten und Wegfall Hinzuverdienstregelung bei Waisenrenten

Eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nur dann in voller Höhe gezahlt, ohne dass die Rente gekürzt wird, wenn bis zu einem bestimmten Freibetrag Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen hinzuverdient wird. Diese Hinzuverdienstgrenze wird parallel im Rahmen der Rentenanpassung zum 1.7.2015 angehoben bzw. angepasst.

Neu ist, dass nun ab sofort Bezieher einer gesetzlichen Waisenrente ab dem zuvor genannten Zeitpunkt sogar überhaupt keine Hinzuverdienstgrenzen mehr beachten müssen, da diese im Rahmen einer Rechtsänderung komplett weggefallen sind.

Ab dem 1.7.2015 dürfen sich die Bezieher einer gesetzlichen Rente aufgrund der jährlichen Rentenanpassung über eine Erhöhung um 2,1 Prozent im Bundesgebiet West und um 2,5 Prozent in den neuen Bundesländern freuen. Die Freibeträge der Witwenrenten steigen prozentual um denselben Wert.

Konkrete Berechnung der Hinzuverdienstgrenze bei Witwenrenten:

Die Hinzuverdienstgrenze entspricht bei der Witwenrenten das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes (derzeit 29,21 Euro), nun 771,14 Euro in den alten Bundesländern. Bei Beziehern einer Hinterbliebenenrente, die Kinder mit einem Anspruch auf Waisenrente erziehen, erhöht sich der Freibetrag zusätzlich um das 5,6-Fache des Rentenwertes je Kind.

Höhere Hinzuverdienstgrenzen und geänderte Regelung bei Waisenrenten

Aufgrund einer Anfang des Jahres beschlossenen Gesetzesänderung entfällt für volljährige Waisen ab dem 1.7.2015 die Einkommensanrechnung bei der Waisenrente, das heißt, egal wie hoch der Hinzuverdienst ist, es gibt keine Abzüge bei der Rente. Waisen, die noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen wie bisher auch weiter unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Einkommensanrechnung und damit zu einer Kürzung der Rente kommt.

Rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch nehmen - Nachteile vermeiden

Da die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten sehr komplex ist und vielfach mit Fehlern behaftet ist, z.B. mit welchen Abzügen konkret zu rechnen ist und ob das Einkommen auch tatsächlich angerechnet wird, empfiehlt es sich, rechtzeitig, professionellen Rat einzuholen. Rentenberater Carl steht Ihnen zu dieser Thematik gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!

Ihr professioneller Rentenberater in der Umgebung Landsberg, Ammersee, Augsburg, Weilheim, Schongau, Fürstenfeldbrück, München, Allgäu

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