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Schwerbehindertenrecht - Anträge optimal und erfolgreich stellen


Vielfach kommen im Laufe des Lebens gesundheitliche Einschränkungen hinzu, die zur Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) führen können. Sofern eine Schwerbehinderung (GdB 50 oder höher) zuerkannt wird, ergeben sich bspw. Vorteile eines früheren Rentenbeginns oder einer höheren Rente mit weniger Abschlägen.

Ein GdB liegt dann liegt vor, wenn eine Erkrankung vorhanden ist, diese für wenigstens 6 Monate vorliegt und Einschränkungen nach sich zieht (Funktionsbehinderung), z.B. Beschwerden beim Bücken (Wirbelsäulenleiden) – entscheidend ist also nicht nur die Art der Erkrankung, sondern auch die Dauer der Beeinträchtigung.

Antragstellung erforderlich

Ein GdB wird nur dann zuerkannt, wenn ein Antrag beim Zentrum Bayern Familie u. Soziales (ZBFS) gestellt wird. In dem Antrag sollten dann die Erkrankungen und einhergehenden Einschränkungen möglichst detailliert dargelegt werden – z.B. Wirbelsäulenleiden können in verschiedenen Abschnitten vorhanden sein – dies hat nach der Versorgungsmedizinverordnung Auswirkungen auf die Höhe des GdBs.

Unterstützung durch behandelnden Arzt

Bevor Sie beabsichtigen, einen Antrag zu stellen, sollten Sie mit Ihren behandelnden Ärzten sprechen, ob zum einen ärztliche Unterstützung im Rahmen des Verfahrens besteht und zum anderen bspw. Ihre Erkrankungen vollständig und ausreichend dokumentiert worden sind. Es ist empfehlenswert, im Rahmen des Antragsverfahrens schon ein ärztliches Attest zum Antrag beizufügen.

Ein professioneller Rechtsbeistand kann daher schon vorab die Erfolgsaussichten der vorhandenen medizinischen Befunde für den Antrag prüfen und das Verfahren somit in Ihrem Sinne optimieren und gestalten. Es ist daher ratsam, bereits im Antragsverfahren nur mit professioneller Hilfe vorzugehen, um in solchen Verfahren erfolgreich zu sein.

Zur Fragen der Gestaltungsmöglichkeiten steht Ihnen Rentenberater Carl mit Rat und Tat zur Seite!

Ihr professioneller Rentenberater in der Umgebung Landsberg, Ammersee, Augsburg, Weilheim, Schongau, Fürstenfeldbrück, München, Allgäu

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