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Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten - höherer Zahlbetrag


Vielfach können Erwerbstätige Ihre erstmals ausgeübte Tätigkeit wegen Krankheit etc. nicht das ganze Berufsleben ausüben. Daher erhält dieser Personenkreis, der also krank ist, nicht mehr arbeiten kann und dessen Leistungsfähigkeit somit auf unter 6 Stunden pro Tag gesunken ist, eine Erwerbsminderungsrente.

Verbesserte Zurechnungszeit

Aufgrund der Rentenreform 2014 erhalten seit 01.07.2014 Erwerbsgeminderte eine höhere Rente, da sich die so genannte Zurechnungszeit aufgrund der Rentenreform erweitert hat. Bisher nach altem Recht wurde eine Zurechnungszeit lediglich bis zum 60. Lebensjahr zuerkannt, nun wird diese bis zum 62. Lebensjahr gewährt.

Die Erwerbsminderungsrente wird unter anderem so berechnet, als hätten Sie noch bis zum 60. Lebensjahr mit Ihrem Durchschnittsverdienst weitergearbeitet. Diese "Zurechnungszeit" fingiert also eine Erwerbstätigkeit bis zum 60. Lebensjahr nach altem Recht. Durch die Rentenreform 2014 wird sie um zwei Jahre auf das 62. Lebensjahr angehoben. Das bedeutet, dass Erwerbsgeminderte nun so gestellt werden, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Verdienst zwei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten. Im Vergleich zur alten Rechtslage wird hierdurch eine monatlich Steigerung der Rente um bis zu 50 Euro, also bis zu 600 Euro im Jahr erreicht.

Rentenbeginn entscheidend

Zu beachten ist allerdings, dass die begünstigte Regelung nur für einen Rentenbeginn ab 01.07.2014 Anwendung finden kann. Daher ist es besonders wichtig, dass bei bereits laufenden Verfahren insoweit Einfluss genommen wird, den Rentenbeginn nach dem neuen Recht zu optimieren, um einen höheren Zahlbetrag zu erhalten.

Zur Fragen der Gestaltungsmöglichkeiten bei laufenden Rentenverfahren steht Ihnen Rentenberater Carl mit Rat und Tat zur Seite!

Ihr professioneller Rentenberater in der Umgebung Landsberg, Ammersee, Augsburg, Weilheim, Schongau, Fürstenfeldbrück, München, Allgäu

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