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Pflegereform 2015 – mehr Pflegegeld und verbesserte Sachleistungen der Pflegekasse


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Pflegereform 2015 – mehr Pflegegeld und verbesserte Sachleistungen der Pflegekasse

Die Pflegereform 2015 ist in Kraft getreten. Es sind u.a. folgende wichtige Änderungen eingetreten:

Die Geldleistungen sowohl für die Pflegegeldzahlung als auch Sachleistungen werden um 4 Prozent erhöht.

Es sind folgende Leistungssätze für Sachleistungen maßgeblich, sofern die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt:

Pflegestufe 0 = 231 Euro Stufe I = 468 Euro Stufe II = 1.144 Euro Stufe III = 1.612 Euro Stufe III + Härtefall = 1.995 Euro

Zudem steigen die Leistungssätze bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, bspw. Demenzkrankte, in Stufe I auf 689 Euro und in Stufe II auf 1.298 Euro.

Das Pflegegeld im Falle der Durchführung der Pflege durch Angehörige steigt auf folgende Sätze:

Pflegestufe 0 = 123 Euro Stufe I = 244 Euro Stufe II = 458 Euro Stufe III = 728 Euro.

Für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, bspw. Demenzkrankte, erhöht sich die Höhe des Pflegegelds in Stufe I auf 316 Euro und in Stufe II auf 545 Euro.

Verbesserung der Regelung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von jeweils 1.612 Euro für 28 Tage im Kalenderjahr können zukünftig besser kombiniert werden. Dadurch werden bis zu 42 Tage Verhinderungspflege oder bis zu 56 Tage Kurzzeitpflege im Jahr von den Pflegekassen auch höher gefördert.

Der Zuschuss für Verhinderungspflege kann nun auf Wunsch mit bis zum halben Betrag für Kurzzeitpflege von 806 Euro aufgestockt und um 14 Tage auf 42 insgesamt Tage verlängert werden, wenn diese noch nicht für die Kurzzeitpflege im laufenden Jahr in Anspruch genommen worden sind.

Für die Kurzzeitpflege kann der volle Zuschuss zur Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro eingesetzt werden, wenn die Verhinderungspflege im maßgeblichen Kalenderjahr noch nicht beansprucht worden ist. Wichtig zu erwähnen ist noch, dass auch Demenzkranke zukünftig auch einen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben.

Tages- und Nachtpflege

Pflegebedürftige und nunmehr auch Demenzkranke können die Leistungen für Tages- und Nachtpflege künftig ungekürzt neben den ambulanten Geld- und Sachleistungen von Pflegekassen nutzen. Für Pflegebedürftige in Pflegestufe 0 zahlt die Pflegekasse für Tages- und Nachtpflege nun 231 Euro. In den Stufen I bis III steigen die Leistungen ebenso.

Höherer Zuschuss für barrierefreien Umbau

Der Zuschuss für barrierefreie Umbauten in Wohnungen von Pflegebedürftigen und zukünftig von auch Demenzkrankten steigt von bis dato 2.557 Euro auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und Kalenderjahr.

Bei Fragen steht Ihnen Rentenberater Carl gerne zur Verfügung - Ihr professioneller Rentenberater in der Umgebung Landsberg, Ammersee, Augsburg, Weilheim, Schongau, Fürstenfeldbrück, München, Allgäu

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