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Versorgungsausgleich: Abschaffung des Rentnerprivilegs verfassungskonform


Versorgungsausgleich

Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschaffung des Rentnerprivilegs im Rahmen der Strukturreform des Versorgungsausgleichs (für Scheidungsverfahren) im September 2009 als verfassungsgemäß erklärt. Konkret hat dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 11.12.2014 entschieden (Aktenzeichen: 1 BvR 1485/12).

Das Gericht bezieht sich in seiner Entscheidung auf einen Beschluss des Ersten Senats vom 6. Mai 2014.

Seit der Reform erhält der ausgleichspflichtige Ehegatte bei Eintritt in den Ruhestand grundsätzlich nur noch die um den Versorgungsausgleich gekürzten Rentenbezüge, und zwar unabhängig davon, ob der ausgleichsberechtigte Ehegatte selbst schon eine Rente bezieht oder nicht. Das frühere Privileg sei verfassungsrechtlich zwar zulässig, aber nicht geboten gewesen, so das BVerfG (Az.: 1 BvR 1485/12).

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