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Rente: Abkommen mit Uruguay tritt ab Februar 2015 in Kraft

Rente: Abkommen mit Uruguay tritt ab Februar 2015 in Kraft

Rentenleistungen aus Uruguay werden ab 1. Februar 2015 nun auch in Deutschland gezahlt

Durch das deutsch-uruguayische Sozialversicherungsabkommen wird der soziale Schutz der Staatsangehörigen beider Länder im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme nun koordiniert, wenn sich nun Betroffene im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten und Beiträge entrichtet werden.

Höherer und gegebenenfalls früherer Rentenanspruch möglich

Es können sich somit deutsche Arbeitnehmer bzw. Rentner die in Uruguay erworbene Rentenansprüche in Deutschland auszahlen lassen. Außerdem werden nun uruguayische Zeiten auf die für die Altersrente in Deutschland erforderliche Wartezeiten angerechnet, was den Arbeitnehmern zu Gute kommt, da hier gegebenenfalls ein für sie früherer und günstigerer Rentenanspruch möglich ist. Ebenso werden natürlich die deutschen Zeiten im Rahmen der Rentenberechnung in Uruguay zukünftig ebenso Berücksichtigung finden.

Selbst bei schon laufender Rente kann sich Überprüfung lohnen

Selbst bei Rentnern, die schon im Rentenbezug sich befinden, lohnt sich eine Überprüfung, da im Rahmen der zwischenstaatlichen Berechnung gegebenenfalls höhere Rentenwerte erzielt werden können oder ein bisher nicht vorhandener Rentenanspruch geltend gemacht werden kann. Da diese Sachmaterie komplex ist, wird empfohlen, einen unabhängigen Experten zur Beratung und Überprüfung aufzusuchen.

Zum Thema internationale Rentenansprüche steht Ihnen Rentenberater Carl mit Rat und Tat zur Verfügung!

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