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Höhere Hinterbliebenenrente möglich

Rentenreform 2014 :

Höhere Hinterbliebenenrente

Im Juli 2014 ist die Rentenreform in Kraft getreten. Dies hat ebenso positive Auswirkungen auf Neurenten, denn die bis zum 62.Lebensjahr verlängerte Zurechnungszeit kann sich auch auf die Hinterbliebenenrenten auswirken: wenn der Versicherte vor dem 62.Lebensjahr verstorben ist. Durch die verlängerte Anerkennung der Zurechnungszeit können nun bis zu zwei Versicherungsjahre mehr für die Rente berücksichtigt werden. Für hinterbliebene Witwen oder Witwer von einem Durchschnittsverdiener ergibt sich dadurch eine bis zu 30 Euro monatlich höhere Rente.

Zum Thema Rente steht Ihnen Rentenberater Carl mit Rat und Tat zur Verfügung!

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RENTENBERATER MATTHIAS CARL

​Diplom-Verwaltungswirt (FH)

Senior-bAV Spezialist (IHK)

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