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Anträge auf Erwerbsminderungsrente vielfach erst abgelehnt

Eine Erwerbsminderungsrente kommt für arbeitsunfähig/kranke Versicherte dann in Betracht, wenn sie aufgrund ihres Alters noch keine Altersrente in Anspruch nehmen können, also auch für jüngere Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Auf Basis der Statistik der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2014 gibt es derzeit knapp 1,7 Millionen Erwerbsminderungsrentner. Pro Jahr werden von ca. 500000 Menschen diese Leistungen beantragt – doch vielfach werden die Anträge erst einmal abgelehnt.

Die Gründe für die Ablehnung dieser Leistungen sind vielseitig – häufigster Ablehnungsgrund der Rentenversicherung: fehlende persönliche Voraussetzungen in Form einer strittigen Leistungsfähigkeit von über 6 Stunden pro Tag.

Die relevantesten Diagnosen für Erwerbsminderungsrenten:

Der seelische Beschwerdekomplex tritt in den letzten Jahren bei der Gewährung von Erwerbsminderungsrenten immer mehr in den Vordergrund. Unter den knapp 200000 im Jahr 2013 bewilligten Erwerbsminderungsrenten wurden über 40 Prozent aufgrund der Diagnose von seelischen Leiden, z.B. Depressionen, gewährt.

Maßgeblich für die Gewährung der Rente wegen Erwerbsminderung ist nicht primär, welche Diagnose vorliegt, sondern wie sich die Auswirkungen der Erkrankungen auf die Leistungsfähigkeit auswirken. Demzufolge erhält ein Versicherter nur dann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn er nur noch Tätigkeiten von unter 3 Stunden pro Tag verrichten kann. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, wer Tätigkeiten von 3 bis unter 6 Stunden am Tag nachgehen kann.

Erfahrungsgemäß werden diese Renten immer wieder abgelehnt, weil bspw. ein Gutachter der Rentenversicherung der Auffassung ist, dass der Betroffene doch noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten könne.

Rentenberater Matthias Carl: „Es kommt daher nicht primär auf die Diagnosen an, sondern wie sich letztlich die Erkrankungen auf die Leistungsfähigkeit bzw. Arbeitsfähigkeit auswirken.“

Vielfach ist es daher empfehlenswert, mit professioneller Hilfe eines Rentenberaters gegen die ablehnenden Bescheide vorzugehen. Der Widerspruch bzw. die Klage sollte allerdings innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides erhoben werden. Zudem muss eine ausführliche Begründung des Widerspruchs erfolgen – anderenfalls wird das Verfahren keinen Erfolg haben.

Als ausgewiesener Experte in diesem Bereich Berufsunfähigkeit, Krankheit, Rente kann Sie Rentenberater Matthias Carl professionell unterstützen und das Verfahren gegen die Rentenversicherungsträger erfolgreich in Ihrem Sinne führen.

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